Verboten ist nichts, zugelassen nur wenig. Nach deutscher Rechtslage "dürfen" zur Behandlung nur als Tierarznei zugelassene Mittel/Stoffe zum Einsatz kommen. Es scheiden damit die technischen Varianten aus (Begründung: Reinheit). Entscheidend ist, dass für das staatliche Genehmigungsverfahren umfangreiche Dokumente zur Wirksamkeit aus entsprechenden wissenschaftlichen Versuchsreihen vorliegen müssen. Somit ist die Ameisensäure ad.us.vet. zugelassen, die technische aber nicht. Sie funktioniert aber trotzdem.
Weiterhin ist auch der Nassenheider Prof. zugelassen, das Schwammtuch aber nicht. Dies wird nur "geduldet". Genauso ists mit dem verdampfen der Oxalsäure.
Mir persönlich ist das verdampfen allerdings nicht nur zu gefährlich, sondern auch zu aufwendig. Autobatterie und Verdampfer schleppen, Behandlung abwarten (pro Volk glaube ich 10 Minuten) und dazu noch Vollschutzausrüstung tragen ... nein danke.
Dann täufel ich lieber, was schneller geht.
Ich kenne sogar einen Berufsimker, der ganz auf die Oxalsäure verzichtet und im Winter lieber nochmal mit Milchsäure behandelt (wenn keine Traube und 5 Grad +). Er hat vestgestellt dass die Bienen besser und stärker auswintern.
Und auch im Sommer verwende ich lieber die Ameisensäure. Einmal in den Verdunster gegeben und 10 Tage im Volk lassen.
Diese wirkt in die Brut hinein, was ein Oxalsäuredampf auf keinen Fall tut. Dieser wirkt nur wenige Stunden. Und ich werde bestimmt nicht einen kompletten Brutzyklus mit fast täglichem Schleppen und Verdampfen verbringen, was ich dann anschließend auch noch ins Bestandsbuch eintragen muss.Statistik: Verfasst von Nobs — Mo 9. Jan 2017, 16:12
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