Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber ob eine Mehrfachanwendung der OS über das Jahr hinweg, bienefreundlicher sein soll, als der gezielte Einsatz von AS, wage ich zu bezweifeln.
Das Laves-Institut hat zur rechtlichen Situation von Bienewohl eindeutig Stellung bezogen.
http://www.apis-ev.de/fileadmin/downloa ... 11__2_.pdfEin weiterer wesentlicher Punkt der durch das Institut angesprochen wird, ist der Imageschaden, welcher aus der Anwendung nicht zugelassener Arzneimittel, für das Naturprodukt Honig entsteht:
"
Das positive Image von Honig beim Kunden nicht gefährden.Nicht zugelassene Arzneimittel sollten auch schon aus Imagegründen für das wunderbare Produkt Honig nicht angewendet werden. Veröffentlichungen über die Anwendung nicht zugelassener Medikamente und damit die Aufdeckung von Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz haben negative Folgen für den Honigmarkt."
Fazit: Wenn man schon ein nicht zugelassenes aber geduldetes Medikament anwendet, sollte man es eben nicht allzu öffentlich kund tun. Der Verbraucher informiert sich ab und an und das Internet ist da oftmals eine sehr beliebt Anlaufstelle.
Wünsche dir trotz allem gesunde Bienen und eine gut zu vermarktetende Honigernte.