von ThomasL » Sa 9. Jan 2016, 17:13
Laut der in Deutschland gültigen Bienenseuchen-Verordnung (III. Schutzmaßregeln gegen die Amerikanische Faulbrut; 1. Verschluss von Bienenwohnungen; § 6) heißt es:
"Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen
zu halten."
Wörtlich genommen bedeutet dies, dass neue Beuten, Schwarmfallen usw. offen stehen dürften. Waben dürfen nicht eingehängt werden und auf das Einhängen frischer Mittelwände würde ich vorsichtishalber auch verzichten, da man nicht unbedingt weiß bzw. nachweisen könnte, ob das Wachs frei von AFB-Sporen ist.
Ich werde dieses Jahr auf jeden Fall neue, noch nie von Bienen besetzte Schwarmfallen ausprobieren. Sie werden ausschließlich durch die Position, der Größe des Einflugloches und dem Innenvolumen für Bienenschwärme attraktiv sein müssen. Evtl. kann man noch Lockstoffe wie Zitronengrasöl oder Pheromone einsetzen, um die Kundschafterbienen auf die Falle aufmerksam zu machen, aber Lockmittel wie Waben, Wachs, Propolis und andere Bienenprodukte bleiben tabu.
Meine Fallen haben etwa 31 Liter innenvolumen und einen Fluglochdurchmesser von 4,5 cm.